Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21
Folgende Änderungen sind seit dem Schuljahr 2020/21 in Kraft:
· Ab der 6. Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen
Deutsch, Mathematik und Englisch zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard AHS“ und „Standard“ geführt.
· Die erstmalige Zuordnung der Schüler*innen erfolgt vierzehn Tage nach Schulbeginn mit einer schriftlichen Information an die Eltern.
· Eine neuerliche Zuordnung während des Schuljahres ist jederzeit möglich. Dies entscheiden die unterrichtenden Lehrer*innen. Die Verständigung der Eltern erfolgt innerhalb einer Woche.
· Für beide Leistungsniveaus gilt eine 5-teilige Notenskala („Sehr gut“ bis „Nicht genügend“).
· Die 7-stufige Notenskala und die bisherige Beurteilung nach den Bildungszielen einer grundlegenden bzw. vertieften Allgemeinbildung ab der 7. Schulstufe gibt es künftig nicht mehr.
· Die Teilnahme am Förderunterricht in den Pflichtgegenständen D, E und M ist verpflichtend.
· Für die Schüler*innen, die von den Volksschulen an die MS Premstätten kommen, ändert sich jedoch nichts. Sie werden wie bisher im Klassenverband gemeinsam unterrichtet und mit der 5-teiligen Notenskala beurteilt. Erst beim Eintritt in die 6. Schulstufe (2. Klasse) sind auch sie von den Neuerungen betroffen.